GasspeicherTäglich aus GIE AGSI+

Stand der Daten: Gastag 21. Oktober 2026

Gasspeicher-Füllstandsvorgaben: 1. November und 1. Februar

Die Gasspeicherfüllstandsverordnung (GasSpFüllstV) legt Füllstände je Speicheranlage fest, jeweils als Anteil am Arbeitsgasvolumen der Anlage: zum 1. November 80 % und zum 1. Februar 30 %. Abweichend gelten für Bad Lauchstädt, Frankenthal, Hähnlein, Rehden, Stockstadt und Uelsen zum 1. November 45 %, für Bierwang, Breitbrunn, Inzenham-West und Wolfersberg zum 1. Februar 40 %.

Einen einzelnen bundesweiten Zielwert gibt es nicht. Der deutsche Landeswert - aktuell 61,09 %, Kritisch - ist deshalb nicht direkt mit einer Vorgabe vergleichbar.

Wortlaut: § 1 GasSpFüllstV (gesetze-im-internet.de). Füllstände: GIE AGSI+.

Anlagen mit abweichender Vorgabe und ihr aktueller Stand

Die Verordnung nennt Anlagen beim Namen; AGSI+ meldet teils unter anderen Bezeichnungen oder in Sammeleinträgen. Bad Lauchstädt ist bei AGSI+ Teil des „VGS Storage Hub“ und deshalb nicht einzeln ausweisbar.

Anlage laut VerordnungEintrag bei AGSI+1. November1. FebruarStand 21.10.
RehdenUGS Rehden45 %30 %18,04 %
UelsenUGS Uelsen45 %30 %57,24 %
FrankenthalUGS Frankenthal45 %30 %0,00 %
Stockstadt, HähnleinVGS Zone MND ESG (UGS Stockstadt + UGS Haehnlein)45 %30 %43,84 %
BierwangUGS Bierwang80 %40 %79,70 %
BreitbrunnUGS Breitbrunn80 %40 %9,88 %
Inzenham-WestUGS Inzenham-West80 %40 %8,84 %
WolfersbergUGS Wolfersberg80 %40 %0,39 %

Alle übrigen Anlagen: 80 % zum 1. November, 30 % zum 1. Februar. Ob eine Vorgabe erfüllt ist, entscheidet die zuständige Stelle; diese Seite stellt nur Vorgabe und gemeldeten Stand nebeneinander. Alle Anlagen